Terri-toriale ZugehÖrig-keit Buschfelds

Die Zugehörigkeit Buschfelds als Herrschaft bzw. Unterherrschaft hat immer wieder zu Irritationen und teilweise auch heute noch falschen Aussagen geführt. Rückblickend bestand bzw. besteht folgende Sitatiuon: Das kurkölnische Amt Lechenich vor 1800  umfasste die Gebiete, die der direkten Verwaltung des Kölner Erzbischofs in seiner Funktion als weltlicher Kurfürst unterstanden. Darüberhinaus gehörten aber noch Gebiete, die mit den rechtlichen Begriffen Herrlichkeit, Herrschaft oder Unterherrschaft bezeichnet wurden und nicht der direkten kurkölnischen Verwaltung unterstanden, sondern an Adelsfamilien und zumeist Kölner Stiften und Klöster verlehnt waren; hierzu zählte auch die Herrschaft Buschfeld an die Familien Quadt von Buschfeld und ab 1757 an die Grafen von der Leyen. Kirchlich unterstand Buschfeld der Pfarrei Bliesheim im Dekanat Bergheim (Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz, Bonn 1898). Die Herrschaft Liblar wurde dagegen erst 1633 mit dieser Rechtsqualität begründet und den späteren Freiherren und Grafen Wolff Metternich zur Gracht verliehen (Landesamt für Denkmalpflege, Brauweiler bei Köln).

 

Selbst während der französischen Vewaltungszeit wird Buschfeld Bliesheim bzw. Lechenich zugeordnet: Im notariellen Kaufvertrag vor dem Kölner Notar Hilger Flamm verkauft Fürst Phillip von der Leyen am 15. Juli 1803 den Rittersitz Buschfeld an den Senator Baron Edmund von Loe-Wissen; "Domaine de Buschfeld situe´ Commune de Bliesheim Canton de Lechenich". (Privatarchiv Gräfin Katja von Hoensbroech, Schloss Haag). Während der preussischen kommunalen Neuorganisationen der Rheinprovinz um 1826 zählte Buschfeld für knapp ein Jahr aufgrund der gegliederten Hebammenbezirke zur Bürgermeisterei Liblar. Bereits 1827 verliert Lechenich den Status als Kreisstadt an Euskirchen. Die Zugehörigkeit Buschfelds "stützt" sich nicht mehr auf den Hebammenbezirk und Bürgermeisterei Liblar. (Der Kreis Lechenich um 1826, Böhlau Verlag, Köln, Dr. Sabine Graumann).  Die bis dahin einzig richtige Zuordnung Buschfelds zu Bliesheim hat sogar die kommunale Neuordnung des Kreises Euskirchen in den 70-er Jahren bis heute überdauert; Buschfeld liegt in der Gemarkung Bliesheim, was sich nicht nur in Grundbüchern des Amtsgerichts/ Grundbuchamt Brühls sondern auch in den Katasterkarten der Kreisverwaltung Bergheim widerspiegelt.

 

Das Interesse an Buschfeld durch das nahegelegende Haus Gracht - vor allem als die Familie der Freiherren von Quadt zu Buschfeld im Jahre 1757 ausstarb und in die mütterliche Seite an die Grafen von der Leyen zu Adendorf und Blieskastell vererbt wurde - war ausgesprochen groß. Der diesbezügliche Schriftwechsel zwischen Metternich zur Gracht und der Gräfin Marianne von der Leyen ist sehr aufschlussreich. Ständige Grenzstreiterein zwischen den Häusern Gracht und Buschfeld haben das Verhältnis der Kontrahenten zum Erfrieren gebracht. Letztlich das Abholzen der Apfelbaum-Allee (als äußeres Zeichen einer Herrschaft) an der an dem Ritter- und Herrschaftssitz Buschfeld vorbeiführenden heutigen Merowingerstraße zwischen Liblar und Bliesheim durch Liblarer Einwohner besiegelte die starre Haltung der Gräfin von der Leyen und letztlich ihrem Sohn Philipp, Buschfeld nicht an Haus Gracht zu veräußern sondern in die Hände von Loe-Wissen zu geben. (Privatarchiv Gräfin Hoensbroech, Schloss Haag)

 

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