Geistliche Würden- träger und öffentliche Positionen

Wappenprobe zur Aufschwörurkunde Otto Heinrich Quadt von Buschfeld
Wappenprobe zur Aufschwörurkunde
Otto Heinrich Quadt von
Buschfeld, Domherr zu Mainz,
Bayerisches Staatsarchiv,
Würzburg

Diese wohl überlegten Heiratsstrategien kamen dann besonders zum Tragen, wenn die Schwäger in höchste Adelsfunktionen aufgestiegen waren. So sind drei Kurfürsten aus dem Hause von der Leyen und Orsbeck – Carl-Casper II. von der Leyen seit 1652 Kurfürst in Trier, Damian Hartard von der Leyen seit 1675 Kurfürst in Mainz sowie Johann Hugo von Orsbeck von 1676 bis 1711 Kurfürst von Trier – mit dem Hause Quadt-Buschfeld unmittelbar verwandt.

Adolf Quadt von Buschfeld der Ältere (1563 – 1610) war im Domkapitel Chorbischof zu Trier und Rektor der alten Universität Trier, Otto Heinrich Quadt von Buschfeld (+ 1719) war Domherr zu Mainz, Karl Kaspar Emmerich Quadt von Buschfeld (+ 1742) war Domdechant, sein Bruder Johann Sigismund Quadt von Buschfeld (1676 – 1757) war Oberchorbischof und Archidiakon in Trier.

Die Aufnahme in ein kurfürstliches Domkapitel war an verschiedene Kriterien geknüpft: neben einer exzellenten Ausbildung, die – meist im Ausland – häufig in Rom am Jesuitenkolleg „Societaris Jesu Collegii Germanici et Hungarici“ absolviert wurde, mussten die jeweiligen Kandidaten in sogn. Aufschwörurkunden eine lückenlose Ritterschaft über acht Generationen nachweisen. Darüber hinaus machte sich natürlich auch verwandtschaftlich wohlwollender Einfluss nützlich. Dass vielfach Nachfahren aus adligen Familien „kirchliche Karriere“ machten, lag meist daran, dass der über Jahrhunderte hinweg gesammelte Besitz der jeweiligen Adelsfamilien im Erbfall nicht aufgesplittert werden musste, sondern durch den Alleinerben noch vermehrt werden konnte. Die Adelskirche bildete das „Spital“, will sagen: eine Versorgungsanstalt für den Adel. (Johannes Rogalla von Bieberstein, „Adelsherrschaft und Adelskultur in Deutschland“)

Positionen im Domkapitel waren trotz Erbverzicht und geistlichem Leben außerordentlich begehrt:

Die Mitglieder des Trierer Domkapitels übten großen Einfluss auf die Regierung des Kurstaates aus. Letztlich wählte das Domkapitel den Erzbischof, und mit der Annahme der Wahl und der Bestätigung durch Kaiser und Papst wurde er zugleich Kurfürst. Das Domkapitel ließ sich anlässlich der Wahl zum Erzbischof nicht nur reichlich beschenken, sondern auch in feierlichen Pakten, sog. Wahlkapitulationen, (nicht nur) in wichtigen außenpolitischen Entscheidungen ein Zustimmungsrecht einräumen. In allen wichtigen Fragen der geistlichen und weltlichen Verwaltung war der Erzbischof und Kurfürst an den Konsens des Domkapitels gebunden, das über den Landständen als Mitregent neben dem Kurfürsten stand. Die Position eines Archidiakons umfasste die Stellvertretung des Kurfürsten und erstreckte sich auf die geistliche wie auch weltliche Verwaltung von Teilen des kurfürstlichen Territoriums.

(Johann Hugo von Orsbeck, „Ein rheinischer Kirchenfürst der Barockzeit, Franz Schorn“)

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