Stamm- tafeln und Familien- geschichte derer von Quadt- Buschfeld
Auszüge aus Findbüchern bekannter rheinischer Adelsfamilien, Inventare, Heiratsverträge, Vermögens- und Ertragsübersichten, Nachlässe, Prozessakten des Reichskammergerichtes in Wetzlar aus der Forschungsstelle der Ruhr-Universität Bochum, Korrespondenzen der Familie mit anderen verwandten Adelshäuser aus den verschiedenen Landes- und Staatsarchiven (u.a. Belgien und Österreich), Überlieferungen des Direktoriums der Reichsritterschaft / Kanton Niederrhein, Aufschwörurkunden, Verlassenschaftsakten aus den Domkapiteln zu Trier, Mainz, Münster und Lüttich offenbaren heute ein Bild der Reichsfreiherren von Quadt-Buschfeld, das bislang nicht bekannt war.
Die mediatisierten Stammtafeln des Hauses Quadt-Wykradt-Isny aus dem Jahre 1886 zeigen mit Lutter Quad (* um 1330) die Entwicklung der Quadt-Buschfeld-Linie, die mit dem Tod des letzten Quadt, dem Reichsfreiherrn und Oberchorbischof zu Trier Johann Sigismund von Quadt zu Buschfeld ausstirbt. Sein Neffe Carl Caspar (* 1714), letzter Reichsfreiherr und Herr auf Buschfeld stirbt als preußischer Offizier im Dienste des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. (1688 – 1740) bereits 1737.
In einem in französischer Sprache abgefassten Briefwechsel zwischen 1735 bis 1737 mit seinem Patenonkel Carl Caspar IV. Franz Reichsgraf von der Leyen signiert Carl Caspar mit „Baron Quadt de Buschfeld. In diesen Briefen geht es pikanterweise um die Begleichung einer Wechselschuld in Höhe von 800 Reichstalern, die Carl Caspar seinem Onkel schuldete – aber letztlich nie beglich.
Die Aufzeichnungen der Quadt-Buschfeld-Linie aus der mediatisierten Stammtafel des Hauses Quadt-Wykradt-Isny erwähnen auch die jeweiligen Ehefrauen aus den rheinischen Adelshäusern von Limburg-Hardenberg, Boss von Waldeck / von Schöneck, von Raitz zu Frentz / von Pallant-Hompesch, Pallant zu Gladbach / von Vlatten, Waldbott von Bassenheim zu Gudenau / von Hochsteden, von Orsbeck zu Kendenich / von der Leyen zu Adendorf und von Hatzfeld-Wildenburg / von Werther-Schönstein.
Diese Verbindungen brachten im Rahmen von Mitgift und Erbschaftsverträgen große Besitzungen mit hohen Erträgen. Neben der Verwaltung der Besitzungen, die teilweise in unterschiedlichen Herrschaftsbereichen lagen, waren die jeweiligen Herren auf Buschfeld in hohen öffentlichen Ämtern tätig.
Ihre Funktionen z.B. als Kurkölnischer und / oder Kurtrierischer, Pfalz-Neuburgischer Kämmerer Hofrat, Geheimrat, Rat, Kämmerer, Landdrost oder Amtmann wurden entsprechend dotiert. (R. Kulick, „Die Kurkölnische Hofkammer“). Hinzu kamen die geistlichen Beneficien der geistlichen Würdenträger derer von Quadt-Buschfeld aus den Domstiften Trier, Münster und Lüttich.
Der Status Generalis et Specialis mit allen Höfen und Pensionen des Hauses Buschfeld als wirtschaftliche Einheit in der Zeit von 1652 bis 1653 und in 1759 (als Vermögensstatus anlässlich des Todes von Johann Sigismund von Quadt-Buschfeld) vermittelt eine Übersicht der zahlreichen Ländereien: freiadlige Rittersitze in Niederberg (erworben 1739 von Johann Sigismund Quadt von Buschfeld) und Thurn im Fürstentum Berg, die Herrlichkeiten Bettendorf und Nothberg, Güter in Idelsfeld, Londorf, Meschenich, Lindweiler, Esch bei Köln und Konradsheim, Höfe zu Pafflich, zu Düstorff und Poll, Weingärten zu Embken und Ödekoven, Kellereien zu Wilhemstein und Wassenberg.
In den Kunstdenkmälern der Stadt Köln ist der Lindweiler Hof der Familie Quadt zu Buschfeld zugesprochen. In einer Steuerliste vom 3. April 1559 wird der Lindweiler Hof ebenfalls erwähnt; ferner wird in einer Akte über Landvermessungen aus dem Jahre 1662 als Eigentümer des Adligen Guts Lindweiler der Junker Quadt zu Buschfeld aufgeführt. Der Lindweiler Hof hatte eine Größe von 3 ¼ Morgen mit zusätzlichen 139 ½ Morgen Landwirtschaft. (Historisches Archiv der Stadt Köln)
Für die damalige Zeit war es durchaus üblich, dass vermögende Familien Dritten Darlehen gewährten. In einer Schulderklärung des Grafen Hermann zu Neuenahr und Moers gegenüber Adolf Quadt zu Buschfeld und dessen Ehefrau Cäcilie von Pallant wird eine Darlehenssumme von 6000 Goldgulden bestätigt. Die Darlehensvergabe an die Kurkölnischen Landstände wird in der Zeit von 1595 bis 1721 dokumentiert. Unter anderem ging es um die Finanzierung von Kriegskosten in der Zeit von 1608 bis 1665. Auch die Darlehenskündigung über 1400 Reichstaler an den Kölner Bürgermeister von Wiemar durch den Chorbischof Johann Sigismund von Quadt ist urkundlich festgehalten. In aller Regel wurden zur Besicherung und Verzinsung Ländereien, Mühlen oder andere Nießbrauch bringende Vermögensteile des Schuldners herangezogen.
Durch „gezieltes“ Heiraten über Generationen hinweg bildeten sich auch familiäre Allianzen.
Die mediatisierte Stammtafel des Hauses von der Leyen und zu Hohengerolseck im 16. und 17. Jahrhundert zeigt deutlich die über Generationen hinweg gepflegte Heiratspolitik des rheinischen Uradels.
Hier finden wir z.B. auch die Mutter von Johann Hugo von Orsbeck, Kurfürst von Trier, Katharina von der Leyen zu Adendorf, deren Tochter Anna Katharina 1668 Johann Werner Freiherr Quadt von Buschfeld heiratete. Oder auch Sophie Maria Quadt von Buschfeld , die 1652 Hugo Ernst Freiherr von der Leyen zu Blieskastel heiratete. (Aus dieser Verbindung entstammen fünf Söhne und vier Töchter, von denen zwei Söhne und eine Tochter in frühester Kindheit gestorben sind.)