Reichs- ritter- schaft

Als freiadliges Geschlecht war die Familie Quadt-Buschfeld Mitglied der Reichsritterschaft. Als „adlige Standesorganisation“ war die Reichsritterschaft in die Reichsritterkreise Schwaben, Franken, Rheinstrom und Unter-Elsass organisiert und in verschiedene Kantone gegliedert. Quadt-Buschfeld gehörte zum Kanton Mittelrhein.
Der Hinweis, dass das Haus Quadt-Buschfeld ein freiadliges Haus ist bzw. war, hat insofern Bedeutung, als im Mittelalter sorgfältig darauf geachtet wurde, ob man(n) ein freier Herr war oder nur „ein nichtebenbürtig-briefadliger Aufsteiger“ aus dem Stand der unfreien Edelknechte.
Die Reichsritterschaft war zwar reichsunmittelbar, jedoch in den jeweiligen Reichstagen zu Augsburg, Mainz, Nürnberg, Worms und nach 1663 im „Immerwährenden Reichstag“ zu Regensburg nicht vertreten. Sie besaß somit keine Reichsstandschaft.
Dies hatte den großen Vorteil, dass die Reichsritterschaft keine Reichssteuern entrichten musste und sich damit darauf beschränken konnte, als freiwillige Abgabe den Türkenpfennig („Verteidigungsbeitrag“) abzuführen. Dass die Reichsritter dem Kaiser als unmittelbarem Gerichtsherrn unterstanden, war vorteilhaft, denn der Kaiser war weit und suchte überdies die Reichsritter als ein Gegengewicht gegen die weltlichen und geistlichen Fürsten zu stärken.
(Johannes Rogalla von Bieberstein, Adelsherrschaft und Adelskultur in Deutschland)